Wie bekomme ich eine logopädische Behandlung?
Voraussetzung für eine logopädische Therapie ist eine ärztliche Verordnung für Logopädie. Diese erhalten Sie von folgenden Ärzten:
Erst auf der Basis einer ärztlichen Verordnung dürfen wir logopädisch tätig werden.
Bitte bringen Sie die Heilmittelverordnung zu Ihrem ersten Termin mit.
Es findet daraufhin ein ausführliches Anamnesegespräch und eine fundierte Diagnostik statt. Diese Befunde werden anschließend in einem Beratungsgespräch erläutert. Zusammen mit dem Patienten bzw. den Eltern wird ein Behandlungsplan erstellt, der auf die jeweiligen Bedürfnisse und Lebensumstände des Patienten abgestimmt ist.
Daran anschließend findet die eigentliche Behandlung statt. In der Regel dauert eine Behandlung ca. 45 Minuten. Am Ende jeder Behandlung wird der Verlauf mit dem Patienten bzw. mit den Eltern besprochen und ggf. Übungen für zu Hause mitgegeben.
Die Anzahl der Behandlungseinheiten und ärztlichen Verordnungen hängen sehr stark von dem vorliegenden Störungsbild ab.
Die Logopädie gehört zu den sogenannten „Heilmitteln“ und wird von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind zuzahlungsfrei.
Erwachsene können sich bei der Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen von der Zuzahlung befreien lassen.
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